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 Tipps für Februar/März 2011

"Auf, dem Frühling entgegen"

Nun erwarten wir sehnsüchtig den Frühling herbei, und jeder Sonnenstrahl wird draußen ausgenutzt, z.B. beim Spazierengehen oder auch beim Baumschnitt! Bei schlechtem Wetter dagegen haben wir nun Zeit uns Gedanken über Themen rund um den Garten zu machen – wir helfen Ihnen dabei, mit konkreten Vorschlägen, Garten- Entwurfsplänen oder mit praktischen Garten-Tipps . Auch Vorträge im Raum Rosenheim/ Mühldorf/ München können zu Gartengestaltung und anderen Themen gebucht werden, unter  Tel. 08071-904656  - Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin!

Tipps zum Baumbeschnitt

Allgemein lässt sich sagen, dass der Baum- und Gehölzschnitt in der Regel bis etwa Mitte März durchgeführt werden soll, und zwar bei mildem Wetter – nicht bei Frost!
Man unterscheidet eine Vielzahl von verschiedenen Methoden, abhängig von Wuchs und Pflanzenart.

Bei Sträuchern lässt sich grob sagen:
Frühjahrsblüher nach der Blüte zurückschneiden,  Sommerblüher im Herbst und Herbstblüher erst im Frühjahr!“ Dabei kann man die Sträucher entweder ein wenig auslichten ( ein paar Triebe aus zu dichtem Wuchs herausnehmen) , oder z.B. mit der Heckenschere etwas „radikaler“ zurückschneiden, um eine kompaktere Wuchsform zu erreichen.  Bei älteren, etwas blühfaul gewordenen Sträuchern kann auch ein totaler Stutzschnitt , ein sogenanntes „auf den Stock setzen“ ( bis auf ca 10 – 20 cm) sinnvoll sein.  - Für Rhododendren und Rosen gelten jedoch besondere Maßnahmen, ebenso wie für immergrüne Gehölze!

Nicht immer wissen Gartenbesitzer über den fachgerechten Baumschnitt, insbesondere Obstbaumschnitt,  umfassend Bescheid. Bei älteren Baumexemplaren, die stärker zurückgeschnitten werden sollen,  lässt man daher  größere Unterfangen am besten von entsprechenden Experten durchführen, so sollten unsachgemäße große und schlecht zuwachsende Baumwunden oder eine Verunstaltung durch Wasserschosse ausgeschlossen werden. Im öffentlichen Bereich dagegen kann das unsachgemäße Zurückschneiden sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen . Rückschnitt und Fällung älterer Bäume sind zudem oft behördlich genehmigungspflichtig – dies kann man bei dem entsprechenden Gartenbauamt der Stadt oder Gemeinde erfahren, bzw. auch im Landratsamt.


Bild:verwahrlostes mehrstämmiges Gehölz,  unsachgemäß geschnitten

Jeder Baumbesitzer kann jedoch selber tote oder beschädigte, dürre, sich überkreuzende , zu dicht stehende oder nach innen wachsende Äste mit geeigneter Astschere selbst entfernen. ( siehe Skizze unten) .
Zusätzlich sollten alle Konkurrenztriebe zu Mittelast ( Stammverlängerung) und den Leitästen mit einer geeigneten Baumsäge weggeschnitten werden. Dabei bitte direkt am Ansatz des Stammes gerade abschneiden, und keine Reste als „Kleiderhaken“ stehen lassen!  Bitte beachten: Kugelbäume, z.B. Robinien oder Ahorne , werden in der Regel nicht zurückgeschnitten, auch andere Formsorten sollten lediglich nur ab und zu ausgelichtet werden.

Weitere Beispiele finden Sie unter  www.gartendatenbank.de  oder rufen Sie die Gartenexpertin unter  Tel. 08071-904656 an!

 


Fotografien: Maike Bederna